VORSCHAU
PRESSETERMINE

AKTUELLES PRESSEFOTO



WETTER
Graz: bedeckt
24°
Innsbruck: Regen
22°
Linz: Regen
22°
Wien: bedeckt
20°
© wetter.net

Stadtname / PLZ

AKTIENKURSE
 
MEDIEN
Do, 15.04.2021 06:05
Meldung drucken Artikel weiterleiten
pte20210415002 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Oversight Board prüft Facebook und Instagram

Nutzer können ungeeignete Inhalte bei unabhängigem Aufsichtsgremium künftig melden
Facebook: User melden ungeeignete Inhalte (Foto: unsplash.com, Nghia Nguyen)
Facebook: User melden ungeeignete Inhalte (Foto: unsplash.com, Nghia Nguyen)

Menlo Park (pte002/15.04.2021/06:05) - Weigern sich Facebook oder Instagram, ungeeignete Inhalte zu entfernen, können sich Nutzer künftig auch an das Oversight Board http://oversightboard.com wenden. Das unabhängige Aufsichtsgremium hat kürzlich bekanntgegeben, seinen Aufgabenbereich zu erweitern und auch Beschwerden in Bezug auf Meldungen, Fotos oder Videos der genannten Portale entgegenzunehmen und zu prüfen. Seine Entscheidungen sollen dann verbindlich für die Seitenbetreiber sein, so das Gremium.

Erweiterung der Kompetenzen

"Ab sofort können Nutzer Inhalte beim Oversight Board melden, wenn sie wollen, dass diese von Facebook oder Instagram entfernt werden", so das unabhängige Aufsichtsorgan. Das gelte insbesondere in solchen Fällen, wo sich die Betreiber der sozialen Online-Communitys weigern, gemeldeten Content von ihren Seiten zu nehmen. "Wenn die User den üblichen Beschwerdeprozess bereits ausgereizt haben, können sie die Entscheidung des Unternehmens anfechten, indem sie die entsprechenden Inhalte bei uns prüfen lassen", heißt es.

Das Oversight Board erweitert damit seine Kompetenzen: "Bislang konnten sich die User nur an uns wenden, um Inhalte wiederherzustellen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht gesperrt worden sind", erläutert das Gremium die Details. Nun sei eben auch ein Melden von Content möglich, der gelöscht werden soll. "Das Board wird auf sein unabhängiges Urteil vertrauen, um festzustellen, was online bleiben kann und was nicht. Unsere Entscheidung wird für Facebook verbindlich sein", so das Kontrollorgan.

Einspruch gegen Entscheidung

Praktisch gesehen funktioniert das Ganze folgendermaßen: Wenn ein User den Beschwerdeprozess bei Facebook durchlaufen hat, bekommt er vom Oversight Board eine spezifische Referenznummer in seine Inbox zugeschickt. Mit dieser kann er dann offiziell Einspruch gegen die Entscheidung des Seitenbetreibers erheben und das Aufsichtsgremium mit einer genauen Prüfung beauftragen. "Einsprüche sind bei Postings und Status-Updates genauso möglich wie bei Fotos, Videos, Kommentaren oder geteilten Inhalten", betonen dessen Mitglieder.

Da die Inhalte auf Facebook und Instagram länger online sind, geht das Kontrollorgan davon aus, dass mehrere Nutzer denselben Content melden werden. "In diesen Fällen werden wir die User-Beschwerden in einer gemeinsamen Akte sammeln und bearbeiten", wird die geplante Vorgehensweise beschrieben. Zum Schutz der Privatsphäre will man nur dann personenbezogene Informationen der User veröffentlichen, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen, verspricht das Gremium.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Markus Steiner
Tel.: +43-1-81140-314
E-Mail:
Website: www.pressetext.com
pressetext.redaktion
   
Wie fanden Sie diese Meldung?
Weitersagen
likes dislike Share Share |
Social Media
ETARGET

FOCUSTHEMA


SPECIALS


Werbung
middleAdvertising