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Mo, 01.03.2021 10:54
pta20210301022
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Readcrest Capital AG: Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHGHamburg (pta022/01.03.2021/10:54) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG Beteiligungsmeldung Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit der ich Ihnen am 24. Februar 2021 mitgeteilt hatte, dass mein Stimmrechtsanteil an Ihrer Gesellschaft die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 19,33 % (580.000 Stimmrechte) betragen hat. Ergänzend dazu teile ich Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit: 1. Die Investition hinsichtlich des Erwerbs der Stimmrechte an der Readcrest Capital AG dient der Umsetzung strategischer Ziele/Erzielung von Handelsgewinnen. 2. Es ist meinerseits nicht beabsichtigt, in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der Readcrest Capital AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Dies schliesst allerdings auch nicht aus, falls sich eine sinnvolle Gelegenheit dazu ergibt, dass ich dennoch in dem genannten Zeitraum weitere Stimmrechte kaufe. 3. Ich habe nicht vor, Einfluss auf die Besetzung der Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane der Readcrest Capital AG zu nehmen. 4. Ich strebe keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Readcrest Capital AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik. 5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel. Bester Gruß Stefan Bode (Ende)
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