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Fr, 29.01.2021 13:30
pta20210129027
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
SCHNIGGE Capital Markets SE: Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHGHamburg (pta027/29.01.2021/13:30) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG Beteiligungsmeldung Der SCHNIGGE Capital Markets SE mit Sitz in Hamburg (die "Gesellschaft") ist in einer Mitteilung nach § 43 WpHG für Jochen Wenzel als Alleingesellschafter der Wenzel Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) als Meldepflichtiger im Zusammenhang mit dessen Stimmrechtsmitteilung vom 07.01.2021 nach §§ 33 ff. WpHG bezüglich der Überschreitung der Schwellen von 10 % Folgendes ergänzend mitgeteilt worden: "Sehr geehrte Damen und Herren, für die Wenzel Beteiligung UG teilen wir Ihnen Folgendes ergänzend dazu gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit in Bezug auf deren Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit der Ihnen am 06.01.2021 mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der Aktionärin an Ihrer Gesellschaft die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 14,88 % (850.000 Stimmrechte) betragen hat: 1. Die Investition hinsichtlich des Erwerbs der Stimmrechte an der SCHNIGGE Capital Markets SE dient der Erzielung von Handelsgewinnen. 2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der SCHNIGGE Capital Markets SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Der alleinige Gesellschafter der Aktionärin, Herr Jochen Wenzel, ist mittlerweile zum Verwaltungsrat der SCHNIGGE Capital Markets SE bestellt. 4. Die Aktionärin strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der SCHNIGGE Capital Markets SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik. 5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch die Aktionärin, zu 2,88% durch Eigenmittel und zu 97,12% durch Fremdmittel. Gez. Jochen Wenzel" (Ende)
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