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Fr, 22.01.2021 14:00
pta20210122026
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Softline AG: Konzerninterne Verschmelzung der deutschen Softline-Tochtergesellschaften auf die Softline AGLeipzig (pta026/22.01.2021/14:00) - Konzerninterne Verschmelzung der Tochtergesellschaften Softline Solutions GmbH und Softline Services GmbH auf die Softline AG
Die Softline AG beabsichtigt in Kürze Verschmelzungsverträge nach dem Umwandlungsgesetz mit den konzernzugehörigen Tochtergesellschaften Softline Solutions GmbH mit Sitz in Leipzig und Softline Services GmbH mit Sitz in Aschheim bei München zu schließen. Beide Gesellschaften, an denen die Softline AG sämtliche Anteile hält, sollen im Zuge der Verschmelzung auf die Softline AG verschmolzen werden (die "Upstream-Verschmelzungen").
Ziel der Maßnahme ist eine Verschlankung der Konzernstruktur und eine Bündelung der operativen Tätigkeit in der Softline AG, die bislang lediglich über die konzernzugehörigen Gesellschaften erfolgte. Die Softline AG wird mit Wirksamwerden der Upstream-Verschmelzung selbst operativ tätig werden und nicht mehr lediglich als nicht operative Holding fungieren. Die Upstream-Verschmelzungen werden mit Eintragung der Verschmelzungen in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers Softline AG wirksam. Mit einer Eintragung ist nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands im März 2021 zu rechnen. Softline AG, Leipzig
Leipzig, 22.01.2021
(Ende)
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