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Fr, 22.01.2021 05:30
pta20210122001
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
nebag ag: nebag ag kündigt eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.40 pro Namenaktie anZürich (pta001/22.01.2021/05:30) - MEDIENMITTEILUNG nebag ag kündigt eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.40 pro Namenaktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von 4.31%. Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung 2021 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.40 pro Namenaktie (Vorjahr: CHF 0.50). Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen einer Kapitalherabsetzung. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Ausschüttungsrendite 4.31%, dies im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von CHF 9.27 per Ende 2020. Seit der Verwaltungsrat im September 2005 ankündigte, eine jährliche Ausschüttungsquote von mindestens 4% anzustreben, hat die nebag ag jedes Jahr durchschnittlich 6.90% ausbezahlt (max. 10.46% im Jahr 2009, min. 4.16% im Jahr 2006). Mit dem Entscheid des Verwaltungsrates, der Generalversammlung 2021 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.40 zu beantragen, bleibt er seiner Ausschüttungspolitik seit 15 Jahren treu. Der Net Asset Value wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden. Der Geschäftsbericht 2020 wird am 9. April 2021 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 18. Mai 2021 in Zürich statt. Zürich, 22. Januar 2021 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag
(Ende)
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