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Do, 28.05.2020 16:10
pta20200528025
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
CLEEN Energy AG: Jahresabschluss zum 31.12.2019, Ausübung der Redepflicht des Wirtschaftsprüfers und Stellungnahme des Vorstands
Haag (pta025/28.05.2020/16:10) -
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Der Wirtschaftsprüfer der CLEEN Energy AG hat im Zuge der Prüfungsdurchführung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nachfolgende Tatsachen festgestellt und heute gegenüber den Organen der CLEEN Energy AG die Redepflicht gemäß § 273 Abs 2 UGB und § 273 Abs 3 UGB ausgeübt.
1. Verspätete Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
Bei dem dargestellten Sachverhalt handelt es sich um einen wesentlichen Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die die Zulassungsvoraussetzungen oder speziell die Ausübung der Tätigkeiten durch das Unternehmen regeln."
Der Vorstand der CLEEN Energy AG erklärt dazu:
Aufgrund der Covid-19-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen des Büro und Geschäftsbetriebes, war es der CLEEN Energy AG nicht möglich, den Jahresabschluss am 30.4.2020 zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird wie angekündigt am 29.5.2020 erfolgen.
2. Risiko von Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses
Der Vorstand der CLEEN Energy AG erklärt dazu:
3. Vermutung des Reorganisationsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2019
Der Vorstand der CLEEN Energy AG erklärt dazu:
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 18,3% (13,3%) gesteigert werden und hat 3,434 Mio EUR betragen. Das buchmäßige Eigenkapital ist mit TEUR -241,5 zum 31. Dezember 2019 negativ. Hier muss berücksichtigt werden, dass zum 31.12.2019 nachrangige Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 sowie nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR 130 gewährt waren, die für die Ermittlung der Überschuldung iSd Insolvenzrechts nicht zu berücksichtigen sind und wirtschaftlich Eigenkapital darstellen. Das wirtschaftliche Eigenkapital beträgt daher zum 31. Dezember 2019 TEUR 938,5 und damit 35,1% der Bilanzsumme. Weiters wurde wie bereits im Halbjahresfinanzbericht dargelegt, im Jahr 2019 vom früheren Mehrheitsaktionär Erwin Stricker eine Option auf ein Aktienpaket gegeben, bei dessen Verkauf ein Gesellschafterzuschuss für das Unternehmen vereinbart wurde. Daraus sind im März 2020 TEUR 591 eigenkapitalstärkend ins Unternehmen geflossen. Zusätzlich wurden im März 2020 Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von TEUR 650 in Aktien gewandelt und haben damit das Eigenkapital in dieser Höhe gesteigert. Aufgrund der Verzögerung der gesellschaftsrechtlichen Vorgänge konnte die Erhöhung des Eigenkapitals erst im Jahr 2020 erfolgen. Der Vorstand geht davon aus, dass am heutigen Tag ein entsprechend positives buchmäßiges Eigenkapital vorliegt, das über der im URG festgelegt Mindestschwelle von 8% liegt. (Ende)
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