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Mi, 11.12.2019 13:00
pta20191211027
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberger Beteiligungsholding AG: KapitalherabsetzungHeidelberg (pta027/11.12.2019/13:00) - Die außerordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, ISIN DE000A2NB502, hat heute am 11. Dezember 2019 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft wie nachstehend beschrieben herabzusetzen. Zu dieser Beschlussfassung wurde kein Widerspruch zu Protokoll gegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.372.000,00, eingeteilt in 1.372.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um EUR 1.097.600,00 auf EUR 274.400,00 EUR nach §§ 222 ff. AktG herabgesetzt. Dabei werden jeweils 5 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe von EUR 1.097.600,00 dem Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 5 zu 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft oder von dem von dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung festzulegen. Heidelberg, 11.12.2019
Heidelberger Beteiligungsholding AG
(Ende)
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