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Fr, 06.12.2019 06:10
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pte20191206003 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Gericht verbietet Nestlè Wasser-Privatisierung

Geplante Pumpstation von US-Gemeinde verhindert - Keine "öffentliche Dienstleistung"
Wassertropfen: US-Gericht verbietet Privatisierung (Foto: pixaba.com, bella67)
Wassertropfen: US-Gericht verbietet Privatisierung (Foto: pixaba.com, bella67)

Detroit/Vevey (pte003/06.12.2019/06:10) - Das Berufungsgericht des US-Bundestaates Michigan http://courts.michigan.gov/courts/coa verbietet dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé http://nestle.com , seine "Ice Mountain"-Wasserflaschen in einer kleinen Gemeinde des Staates als eine "essenzielle öffentliche Dienstleistung" zu bezeichnen. Mit diesem Schritt will das Gericht die Privatisierung von Wasser durch Konzerne verhindern.

Befüllung ist "privates Geschäft"

"Dieser Fall offenbart, wie weit private Wasseranbieter wie Nestlé gehen, um Wasser und die Länder und Gemeinden, die das Unternehmen versorgt, zu privatisieren. Dieses Wasser gehört aber dem Staat und der Öffentlichkeit, denn der Verkauf von Wasser in Flaschen ist ein privates Geschäft", zitiert der "Guardian" den Rechtsanwalt Jim Olson, der bereits in der Vergangenheit gegen Nestlé vor Gericht gezogen ist.

Nestlé wollte im Jahr 2017 eine Pumpstation in der Gemeinde Osceola bauen, um eine größere Wassermenge für seine "Ice Mountain"-Marke zu gewinnen. Die Bewohner von Osceola wehrten sich jedoch dagegen, denn der Bau würde gegen das Raumordnungsgesetz der Gemeinde verstoßen. Nestlé reichte deswegen Klage gegen die Gemeinde ein. Die Begründung des Nahrungsmittelkonzerns war, dass es sich bei Pumpstation um eine öffentliche Dienstleistung handle.

Kontext von Wasserverkauf zählt

Zuvor hatte ein Bezirksrichter Nestlé recht gegeben und entschieden, dass der Bau der Pumpe legal ist. Das Berufungsgericht hat die Klage des Unternehmens jedoch zrückgewisen. Der Kontext, in dem das Wasser daraus angeboten wird, sei entscheidend. "Wasser ist nicht lebenswichtig, wenn es in Flaschen gefüllt verkauft wird und es daneben andere, öffentliche Quellen gibt", so das Gericht.

Der Nahrungsmittelkonzern besteht indes darauf, dass die Pumpstation nicht gegen die Landnutzungsrechte von Osceola verstoßen hätte und denkt über weitere rechtliche Schritte nach. Laut Olson handelt es sich bei der Gerichtsentscheidung um einen "großen Sieg" für die Öffentlichkeit.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Georg Haas
Tel.: +43-1-81140-306
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Website: www.pressetext.com
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