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Mo, 07.10.2019 08:55
pta20191007008
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Nucleus Beteiligungs GmbH: Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die All for One Group AGWien (pta008/07.10.2019/08:55) - Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die All for One Group AG gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Zielgesellschaft:
ISIN: DE0005110001 (WKN 511000) Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weitere Informationen zum Pflichtangebot werden nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.nucleus.co.at veröffentlicht. Angaben der Bieterin: Am 7. Oktober 2019 hat die Nucleus Beteiligungs GmbH (die "Bieterin") durch Beitritt zu dem zwischen der Unternehmens Invest AG, der UIAG Informatik-Holding GmbH, der Knünz Invest Beteiligungs GmbH und Herrn Dr. Rudolf Knünz (alle geschäftsansässig Am Hof 4, 1010 Wien, Österreich) bestehenden Stimmbindungsvertrag (der "Stimmbindungsvertrag") die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 WpÜG über die All for One Group AG (die "Zielgesellschaft'") erlangt. Aufgrund des Stimmbindungsvertrages werden der Bieterin insgesamt 2.497.746 Stimmrechte aus auf den Namen lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 3,00 je Aktie gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Dies entspricht ca. 50,14% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Die Bieterin hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Herr Paul Neumann, geschäftsansässig Am Hof 4, 1010 Wien, Österreich, hält sämtliche Geschäftsanteile an der Bieterin. Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das "Pflichtangebot") an die Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots beabsichtigt die Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft anzubieten, ihre Aktien der Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung je Aktie der Zielgesellschaft in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird, zu erwerben. Im Übrigen wird das Pflichtangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen ergehen. Gleichzeitig mit der Bieterin sind auch Herr Paul Neumann und Herr Bernd Neumann, jeweils mit Geschäftsadresse Am Hof 4, 1010 Wien, Österreich, dem Stimmbindungsvertrag beigetreten, so dass insgesamt 2.497.746 Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft (entspricht ca. 50,14% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) auch Herrn Paul Neumann und Herrn Bernd Neumann gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen sind. Somit haben auch Paul Neumann und Bernd Neumann am 7. Oktober 2019 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Paul Neumann und Bernd Neumann. Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen von Paul Neumann und Bernd Neumann erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wien, den 7. Oktober 2019
Weitere Informationen: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der All for One Group AG. Ein Angebot zum Erwerb der All for One-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der All for One Group AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Unterlagen zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage einzuholen. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebVO) durchgeführt.
Art der Bekanntmachung:
Bieter-Gesellschaft:
Zielgesellschaft:
Angaben zur Veröffentlichung:
Höhe des Stimmrechtsanteils:
Zuzurechnende Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand:
(Ende)
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