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Do, 13.09.2018 12:45
pta20180913025
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Gurktaler AG: Veröffentlichung Beschluss der Durchführung eines RückkaufprogrammsWien (pta025/13.09.2018/12:45) - Veröffentlichung des Beschlusses, von der Rückkaufermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 4 Abs 2 und § 5 VeröffentlichungsVO 2018 Der Vorstand der Gurktaler Aktiengesellschaft hat beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 11.9.2018 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen, und beschließt des Weiteren ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien (Rückkaufprogramm) wie folgt: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 11.09.2018.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: von 11. September 2018 bis 10. März 2021. 4. Aktiengattung: Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft. 5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zum 225.000 Aktien, das sind 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 1,-- je Aktie nicht unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 20,-- je Aktie nicht übersteigen. 7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist, dass eigene Aktien im Rahmen von Transaktionen der Akquisitionswährung als Leistung- oder Gegenleistung durch Erwerb oder Veräußerung dienen können sowie im Fall der Einziehung eigener Aktien eine Erhöhung des Innenwerts der übrigen Aktien erreicht würde. 8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der Gurktaler Aktiengesellschaft: keine 9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm. 10. Die Veröffentlichung von Änderungen und durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Internetseite http://gruppe.gurktaler.at Wien, am 13.9.2018 (Ende)
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