VORSCHAU
Frühere Meldungen
PRESSETERMINE
AKTUELLES PRESSEFOTO
IR Nachrichten
31.10.2024 20:07
UMT United Mobility Technology AG
31.10.2024 18:00
CA Immobilien Anlagen AG
31.10.2024 15:17
Deutsche Real Estate AG
EUROPA NACHRICHTEN
ADHOC
Di, 29.05.2018 16:48
pta20180529039
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Deutsche Balaton AG: Unternehmensmitteilung der Deutsche Balaton AG zu ihrer Beteiligung an der Biofrontera AGHeidelberg (pta039/29.05.2018/16:48) - In den kommenden Tagen wird die Biofrontera AG voraussichtlich ihre Hauptversammlung 2018 einberufen. Die Deutsche Balaton AG gibt bereits heute bekannt, dass sie plant, mit folgenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Ergänzungsverlangen die Tagesordnung der stattfindenden Hauptversammlung der Biofrontera AG zu ergänzen sowie möglicherweise auch darüber hinausgehenden Anträge und Ergänzungsverlangen zu stellen: 1. Antrag auf Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder. Prof. Dr. Lübbert und Herr Schaffer sollen für das Geschäftsjahr 2017 nicht entlastet werden. 2. Antrag auf Einzelentlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Granzer, Herr Baumann und Herr Borer sollen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 nicht entlastet werden. 3. Es soll die Abwahl von Herrn Baumann, Herrn Borer und Herrn Dr. Granzer vorgeschlagen werden. Folgende Personen sollen zur Wahl als neue Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen werden: a. Herr Dr. Christopher Missling, President & Chief Executive Officer sowie Chairman of the Board der Anavex Life Science Corp., eines an der NASDAQ in New York notierten Biotech-Unternehmens. Herr Dr. Missling ist Deutscher und hat an der Ludwig-Maximilians-Universität München Chemie studiert und promoviert sowie einen MBA an der J. L. Kellogg Graduate School of Management an der Northwestern University und WHU Otto Beisheim School of Management erworben. Er verfügt aus langjähriger beruflicher Tätigkeit in der Pharma- und Biotech-Branche, u. a. bei Aventis SA und Curis Inc., über umfassende Erfahrungen auf diesem Gebiet. b. Herr Dr. Heikki Lanckriet, PhD, Chief Executive Officer der Sygnis AG. Dr. Heikki Lanckriet hat eine breite Expertise und kommerzielle Erfahrung auf dem Gebiet der Life Sciences-Instrumente und -Reagenzien entwickelt. Im Jahr 2003, während seines Studiums an der Universität Cambridge, hat Herr Dr. Heikki Lanckriet die Expedeon Ltd. mitbegründet. Mit fortschreitender Entwicklung der Gesellschaft wurde er über die Rolle des COO und CSO zum CEO. Die Lebensläufe und weitere Angaben zu Herrn Dr. Missling und Herrn Dr. Lanckriet werden wir spätestens mit der Abgabe der Wahlvorschläge bekanntmachen. Des Weiteren ist beabsichtigt, die aus Kreisen des Streubesitzes angekündigte Kandidatur von Herrn Mark Sippel, M. Sc. zu unterstützen. 4. Dem Vorstandsmitglied Schaffer soll durch die Hauptversammlung das Vertrauen entzogen werden. 5. Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder soll missbilligt werden. 6. Der Beschluss zu TOP 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 4.000.000,00 mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen) und die entsprechende Änderung der Satzung soll aufgehoben werden, es soll ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 4.000.000 mit Bezugsrecht für alle Aktionäre, mit Bezugsrechts-Handel und mit bestmöglicher Verwertung der auch nicht im Mehrbezug nicht von Aktionären bezogenen Aktien geschaffen werden. 7. Satzungsänderung zur Verankerung der Organisation eines börsenmäßigen Bezugsrechtshandels durch den Vorstand bei Kapitalerhöhungen. 8. Zu den Umständen der Zusammenarbeit, insbesondere zu dem Abschluss und den Modifizierungen der so genannten "Forschungskooperation" mit dem Großaktionär Maruho, soll eine Sonderprüfung durchgeführt werden. 9. Zu den Umständen der Kapitalerhöhung Anfang 2018 sowie zum damit einhergehenden US-Listing sowie insbesondere dem US-"Bookbuilding" soll eine Sonderprüfung durchgeführt werden. 10. Es soll über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen verschiedene Parteien aus verschiedenen Sachverhalten (siehe auch Punkte 8. und 9.) nach § 147 Abs. 1 AktG sowie über die Bestellung von einem oder mehreren besonderen Vertreter für die Geltendmachung der Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG entschieden werden. Aufgrund der Anzahl der zu erwartenden Tagesordnungspunkte hat die Deutsche Balaton AG die Gesellschaft schriftlich aufgefordert, die Hauptversammlung auf zwei Tage einzuberufen. Weitere Ausführungen und Begründungen wird die Deutsche Balaton AG der Gesellschaft zur Veröffentlichung rechtzeitig vor der Hauptversammlung zukommen lassen. (Ende)
PRESSETEXT.TV
PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
FOCUSTHEMA
SPECIALS
Werbung
middleAdvertising
|