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Fr, 19.01.2018 13:10
pta20180119027
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
ÖKOWORLD AG: ÖKOWORLD AG schlägt Aktionären die Zusammenlegung der beiden Kategorien von Vorzugsaktien vorHilden (pta027/19.01.2018/13:10) - ÖKOWORLD AG, Hilden Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- ÖKOWORLD AG schlägt Aktionären die Zusammenlegung
Hilden, den 19. Januar 2018. Der Vorstand der ÖKOWORLD AG hat heute beschlossen, den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 vorzuschlagen, die bei der Gesellschaft bestehenden beiden Gattungen von Vorzugsaktien, d.h. die zuerst ausgegebenen Vorzugsaktien ("Vorzugsaktien der Serie A") (WKN 540868, ISIN DE0005408686) und die in der Folge ausgegebenen Vorzugsaktien der Serie B (WKN A0EKMG, ISIN: DE000A0EKMG1), zu einer einheitlichen börsennotierten Gattung zusammenzulegen. Der Dividendenvorzug der Vorzugsaktien der Serie A ist bislang vorrangig vor demjenigen der Vorzugsaktien der Serie B, in der Höhe allerdings identisch. Die Gesellschaft wird den Aktionären vorschlagen, den Dividendenvorzug anzugleichen und somit für eine Zusammenlegung der Gattungen zu sorgen. Der Unterschied im Dividendenvorzug war historisch bedingt und ist nach Auffassung des Vorstands mittlerweile nicht mehr gerechtfertigt. Durch die Zusammenlegung soll insbesondere der erhöhte Verwaltungsaufwand, der sich aus den unterschiedlichen Gattungen von Vorzugsaktien ergibt, vermieden werden. Durch die Zusammenlegung soll ferner auch erreicht werden, dass sämtliche Vorzugsaktien der Gesellschaft künftig als eine Gattung börsennotiert werden können. Für die Zusammenlegung der Gattungen der Vorzugsaktien sind Beschlüsse der Hauptversammlung sowie separate Beschlüsse der Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A und B erforderlich. Die Beschlussfassungen sollen auf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 erfolgen. ÖKOWORLD AG, Hilden
Hilden, den 19. Januar 2018
(Ende)
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