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Do, 11.05.2017 12:32
pta20170511029
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Softline AG: Softline AG setzt beschlossene Kapitalherabsetzung um
Leipzig (pta029/11.05.2017/12:32) -
* Die Aktien der Softline AG werden am 11. Mai 2017 nach Börsenschluss umgebucht
Leipzig 11. Mai 2017 - Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Softline AG vom 20. Dezember 2016 über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von vier Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Bilanzverlusten wurde am 21. April 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Die Softline AG führt nun die Herabsetzung des Grundkapitals durch die erfolgte Einziehung von 4 unentgeltlich von einem Aktionär der Gesellschaft angedienten Aktien nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG und die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff AktG durch. Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Einziehung der Aktien noch EUR 10.298.080,00 betrug, wurde durch Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2016 um EUR 9.268.272,00 auf EUR 1.029.808,00 herabgesetzt. Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Mit Wirkung zum 12. Mai 2017 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr (m:access) der Börse München. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge sind mit Ablauf des 9. Mai 2017 erloschen. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach dem Stand vom 11. Mai 2017 abends umbuchen. An die Stelle von je 10 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1CSBR6) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2DAN10). Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A2DAPX8) eingebucht. Eine Zusammenlegung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 26. Mai 2017 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Zusammenlegung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A2DAPX8) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen. Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (DE000A2DAN10) im Freiverkehr (m:access) der Börse München ist am 10. Mai 2017 erfolgt. -- Ende der Mitteilung -
Über die Softline AG:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations: Christian Hillermann, Hillermann Consulting
Marketing & PR: Vanessa Zeh, Marketing & Communications
(Ende)
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