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Mo, 21.11.2016 11:00
pta20161121014
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Ming Le Sports AG: Mitteilung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 27a WpHGBad Vilbel (pta014/21.11.2016/11:00) - Veröffentlichung einer Veröffentlichung nach § 27a WpHG Beteiligungsmeldung Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat der Ming Le Sports AG am 16. November 2016 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG auch für die VV Beteiligungen AG, die DELPHI Unternehmensberatung AG und für Herrn Wilhelm K. T. Zours (im Folgenden die "Sonstigen Mitteilenden"), die mit dem Erwerb der Stimmrechtsanteile an der Ming Le Sports AG (ISIN DE000A2BPK91) verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mitgeteilt: A. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele: 1. Die Investition der Deutsche Balaton AG ist langfristig angelegt und mit dem Zweck der Erzielung von Vermögenszuwächsen erfolgt. Hierfür wird erwartet, dass Geduld über einen mittleren Zeithorizont notwendig sein wird. 2. Weder die Deutsche Balaton AG noch die Sonstigen Mitteilenden, denen die von der Deutsche Balaton AG an der Ming Le Sports AG gehaltenen Stimmrechte zugerechnet werden, beabsichtigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, schließen es aber für die Zukunft keineswegs aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb unmittelbar oder mittelbar zu erwerben. In Abhängigkeit vom Preis könnten innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise erworben werden. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Deutsche Balaton AG und die Sonstigen Mitteilenden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einen Antrag auf Befreiung von der Veröffentlichung eines Pflichtangebots nach § 37 WpÜG gestellt haben. Die BaFin hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Falls die BaFin diesen Antrag ablehnen sollte, wären die Deutsche Balaton AG sowie die Sonstigen Mitteilenden nach § 35 WpÜG verpflichtet, den Aktionären der Ming Le Sports AG den Verkauf ihrer Aktien an der Ming Le Sports AG anzubieten, was zum Erwerb weiterer Aktien der Ming Le Sports AG führen könnte. Außerhalb davon beabsichtigt die Deutsche Balaton AG innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, sofern dies zu attraktiven Kursen möglich ist. Die Sonstigen Mitteilenden beabsichtigen zum jetzigen Zeitpunkt nicht, schließen es aber für die Zukunft keineswegs aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate unmittelbar Stimmrechte an der Ming Le Sports AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Die Deutsche Balaton AG strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der Ming Le Sports AG durch die Teilnahme der Deutsche Balaton AG als Aktionärin der Ming Le Sports AG an den Wahlen zum Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG an. Hierzu wird ferner mitgeteilt, dass das einzige Vorstandsmitglied der Ming Le Sports AG, Frau Tsai, gegenwärtig außerdem Mitarbeiterin der Deutsche Balaton AG ist. Im Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG sind gegenwärtig die Vorstandsmitglieder der Deutsche Balaton AG Herr Rolf Birkert und Herr Hansjörg Plaggemars vertreten. Gegenwärtig ist die Beibehaltung dieser Personalien beabsichtigt. 4. Die Deutsche Balaton AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an (insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik). Eine Dividendenpolitik bei Ming Le Sports AG gibt es mangels verteilungsfähiger Bilanzgewinne nicht und eine wesentlich höhere Fremdfinanzierung dürfte aufgrund des Risikoprofils der Gesellschaft kaum zu erreichen sein. B. Hinsichtlich der Herkunft der Mittel für den Erwerb der Stimmrechte an der Ming Le Sports AG wird mitgeteilt, dass die Deutsche Balaton AG Eigenmittel für den Erwerb der von ihr unmittelbar an der Ming Le Sports AG erworbenen Stimmrechte eingesetzt hat. Die entsprechenden Eigenmittel wurden teilweise aus bestehenden allgemeinen Kreditvereinbarungen generiert. (Ende)
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