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Mi, 27.04.2016 08:10
pta20160427010
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Deutsche Balaton AG: Kapitalerhöhungen der Hyrican Informationssysteme AG rechtsmissbräuchlich
Thüringer OLG bestätigt Deutsche Balaton AG
Heidelberg (pta010/27.04.2016/08:10) - Das Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20. April 2016 die Berufung der Hyrican Informationssysteme AG gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 7. April 2014 zurückgewiesen. Es hat ferner die Revision zum BGH nicht zugelassen. Damit hat nunmehr auch die zweite Instanz die Rechtsauffassung der Deutsche Balaton AG bestätigt, nach der die von der Hyrican Informationssysteme AG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgten Kapitalerhöhungen nichtig sind. Die Hyrican Informationssysteme AG hatte im Dezember 2011 und Anfang 2012 das genehmigte Kapital zwei Mal ausgenutzt und unter Bezugsrechtsausschluss insgesamt 850.000 Aktien an das Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, Herrn Lehmann, ausgegeben. Dies entspricht 21,25% des Grundkapitals der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen. Die Gesellschaft und ihre Organe handelten dabei rechtsmissbräuchlich, wie das Thüringer OLG in seiner Begründung feststellt. Die Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft bereits auf Rückabwicklung der beiden Kapitalerhöhungen sowie die Gesellschaft und ihre Organmitglieder auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Dieser Rechtsstreit wird gegenwärtig bei dem Landgericht Erfurt geführt und ist noch nicht entschieden. Die Deutsche Balaton AG ist gegenwärtig mit über zwei Millionen Aktien an der Hyrican Informationssysteme AG beteiligt. Dies entspricht über 50% und damit der absoluten Mehrheit am Grundkapital und den Stimmrechten der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen. Deutsche Balaton AG (Ende)
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