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Fr, 02.08.2013 17:00
pta20130802014
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Gurktaler AG: Einladung: 1. ordentliche Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft
Wien (pta014/02.08.2013/17:00) -
Gurktaler Aktiengesellschaft
Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 1. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 4. September 2013, um 14:00 Uhr
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2013, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012/2013. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012/2013. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012/2013. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013. 5. Beschlussfassung über die Jahresvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013. 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014. Sollte wider Erwarten eine Beendigung der Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am 4. September 2013 bis 24.00 Uhr nicht möglich sein, so wird diese am 5. September 2013 00:00 Uhr fortgesetzt und gilt auch der 5. September 2013 als Tag für den die Hauptversammlung einberufen wird. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG GEM. § 108 ABS 4 AKTG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. August 2013 auf der Internet-seite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schrift-lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversamm-lung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spä-testens am 14. August 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be-gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. August 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Rela-tions, oder per E-Mail wolfgang.spiller@gurktaler.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG Die Aktionärseigenschaft zur Aus-übung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einen verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller, Vorstand Finanz und IT, per E-Mail wolfgang.spiller@gurktaler.at oder per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 übermittelt werden. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset-zung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMM-LUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25. August 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. August 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 55 Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestäti¬gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist Gurktaler Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genann-ten Nachweisstichtag 25. August 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversamm-lung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 55
Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Aktionärinnen und Aktionäre die Voll-machten im Vorfeld per Mail oder Fax an die oben angeführten Nummern und Adres-sen zu senden. Die Behebung der Stimmkarten startet vor Ort um 13:00 Uhr. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per¬sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. September 2013 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.500.00,-- und ist eingeteilt in 2.250.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien und zwar in 1.500.000 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine ei-gene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 1.500.000 Stück.
Wien, im August 2013
(Ende)
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